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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Beratungs- und Dienstleistungen der media.lab IT Consulting GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungen, welche gegenüber einem Kunden auf Basis eines Auftrages, einer Bestellung oder einer Auftragsbestätigung geleistet werden.
Auftrag oder Auftragsbestätigung werden innerhalb dieser Bestimmungen gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet.

§ 1 – Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen
a) media.lab erbringt Beratungs- und Dienstleistungen zur Unterstützung von Kunden, insbesondere in der IT-Beratung, im Projektmanagement, in Form von Seminaren, Coachings und weiteren Trainings- und Veranstaltungsformaten. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
b) media.lab erbringt die Beratungs- und Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Wissensstand und durch qualifiziertes Personal.
c) media.lab  ist berechtigt, einzelne Leistungen auch durch Subdienstleister erbringen zu lassen. Dabei trägt media.lab dafür Sorge, dass sämtliche Anforderungen des Vertrags mit dem Kunden, die auf den von dem Subdienstleister auszuführenden Teil Anwendung finden, Bestandteil des Vertrages werden, den media.lab mit dem jeweiligen Subdienstleister abschließt
d) Werkvertragliche Leistungen sind von media.lab nicht geschuldet, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart haben.


§ 2 – Mitwirkungsleistungen des Kunden
a) Der Kunde wird den Gegenstand des Auftrags oder Vertrags detailliert (unter anderem Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Termine) mit media.lab abstimmen und media.lab bei der Erbringung der Beratungs- und Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass media.lab in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpartner mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen.
b) Der Kunde wird media.lab bei Bedarf Zugang zu seinen Gebäuden und Räumlichkeiten gewähren, soweit dies für die Leistungserbringung durch media.lab erforderlich ist.
c) Der Kunde wird selbst eine ordnungsgemäße Datensicherung für übergebene digitale Dokumente sicherstellen.
d) In dem jeweiligen Vertrag können weitere Mitwirkungspflichten des Kunden vereinbart werden.
e) Im Falle von Verstößen des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten verlängern sich etwaige von media.lab einzuhaltende Leistungsfristen um die durch den Verstoß verursachte Verzögerung. Zudem wird media.lab von der Leistungspflicht frei, soweit ihr infolge der Mitwirkungspflichtverletzung und/oder hierdurch bedingte Verzögerungen ursprünglich eingeplante Ressourcen (Mittel, Personal) nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehraufwände, die nachweisbar bei media.lab infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, sind vom Kunden in angemessener Höhe zu vergüten.


§ 3 – Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen
a) Soweit media.lab Leistungen über die Lieferung von Dokumenten erbringt, wird sie diese Dienstleistungsergebnisse dem Kunden in der Regel in digitaler Form zur Verfügung stellen. Media.lab behält sich das Recht vor, bestimmte Dokumente nur in geschlossenen Formaten zu liefern, z. B. bei allgemeinen oder urheberrechtlich geschützten Vorlagen. Dem Kunden wird das einfache, dauerhafte und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die so bereitgestellten Ergebnisse zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken zu nutzen.
b) In allen anderen Fällen räumt media.lab dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Beratungs- und Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt und soweit die Vertragsparteien darin nichts anderes vereinbart haben.


§ 4 – Vergütung
a) Die von media.lab erbrachten Beratungs- und Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand vergütet. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der media.lab-Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche media.lab ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von media.lab zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet. Für Reisekosten und Spesen können abweichend auch Pauschalen und spezielle Vereinbarungen, z. B. zu Verkehrsmitteln und An- und Abfahrtszeiten vereinbart werden.
b) Die Vergütung für die Durchführung von Beratungs- und Dienstleistungen erfolgt nach einem im Vertrag vereinbarten Festpreis pro Stunde und/oder Personentag. Ein Personentag umfasst 8 Stunden inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand, Zuschläge für Arbeit an Wochenend- und Feiertagen und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten.
c) Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten von media.lab genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen der nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwände.
d) Die von media.lab erbrachten Leistungen werden dem Kunden in der Regel monatlich und/oder spätestens nach Abschluss der Leistungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt.
e) Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
f) Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von media.lab schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von media.lab schriftlich anerkannt.


§ 5 – Zahlungsfristen/Verzug
a) Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
b) Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist media.lab berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts Verzugszinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.
c) Im Falle des Verzugs des Kunden ist media.lab zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt. Zurückbehaltene noch ausstehende Leistungen wird media.lab während des Verzugs des Kunden nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ausführen.


§ 6 – Qualitative Störung der Leistung
a) Wird die Beratungs- und Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat media.lab dies zu vertreten, ist media.lab verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine vorangehende Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis, in Textform gegenüber media.lab erfolgen. Die Pflichtverletzung muss so detailliert wie möglich beschrieben werden.
b) Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von media.lab zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich festzusetzenden angemessenen und realistischen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat media.lab Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.


§ 7 – Haftung
a) Eine Haftung von media.lab für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“). Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragsplichten sind Schadensersatzansprüche des Kunden jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Die gleichen Haftungseinschränkungen gelten für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von media.lab.
b) Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes gehaftet wird.
c) Bei Verlust von Daten haftet media.lab nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.


§ 8 – Datenschutz
a) media.lab erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der Kunde in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat.
b) media.lab, ihre Mitarbeiter und ggf. Subdienstleister, werden auf die Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.
c) Der Kunde willigt ein, dass media.lab zur Erbringung der jeweils geschuldeten Dienstleistungen Cloud-Services, z. B. von IONOS und Strato einsetzt und hierzu personenbezogene Daten des Kunden möglicherweise auch auf Server übertragen werden. Die Datenspeicherung durch Cloud-Services erfolgt auf deutschen Serversystemen.
d) Soweit der Kunde eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner Daten abgegeben hat, kann dieser seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufsempfängerin ist die media.lab IT Consulting GmbH, Artur Riedmann, Friedrichshafener Straße 3, 82205 Gilching.
e) Soweit media.lab im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen personenbezogene Daten aus dem Bereich des Kunden verarbeitet, erfolgt dies im Auftrag und auf schriftliche Weisung des Kunden im Sinne von § 11 BDSG. Die Vertragsparteien werden zu diesem Zweck einen gesonderten Vertrag über eine Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Der Kunde wird die ggf. betroffenen Personen darauf hinweisen, dass er ihre Daten an media.lab weitergibt.


§ 9 – Geheimhaltung
a) media.lab verpflichtet sich, über alle im Laufe seiner vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Derartige Geheimnisse sind alle Arten von Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.
b) media.lab ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt. Bei einer Veröffentlichung in anonymisierter Form ist die Zustimmung des Kunden entbehrlich. media.lab hat das Recht, das Projekt oder den Auftrag inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und Logo des Kunden als Referenz in den eigenen physischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.


§ 10 – Verbot der Abwerbung und der Beschäftigung durch Dritte
a) Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von media.lab abzuwerben und/oder über Dritte in jeglicher Form zu beschäftigen.
b) Dieses Verbot gilt für die Dauer der Laufzeit des jeweils vereinbarten Vertrages sowie für weitere zwei Jahre über die Vertragslaufzeit hinaus.


§ 11 – Schlussbestimmungen
a) media.lab behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird media.lab den Kunden über die Änderungen rechtzeitig (mindestens: sechs Wochen) im Voraus benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht sechs Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten diese als vom Kunden angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, hat media.lab das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen. In der Benachrichtigung über die Änderungen wird media.lab den Kunden auch über die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs informieren.
b) Die Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden finden neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
d) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
e) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz der media.lab. media.lab bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.


Geschäftsführer: Artur Riedmann, Registergericht Augsburg, Registernummer: HRB 33704, Umsatzsteuer-ID DE296380688


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